Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


GdB Tabelle
Kopf und Gesicht

  • 2. Kopf und Gesicht

     

2.1

Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung

0

Einfache Schädelbrüche ohne Komplikationen im Heilverlauf

0

Einfache Gesichtsentstellung

nur wenig störend

10

sonst

20-30

Hochgradige Entstellung des Gesichts

50

2.3 Echte Migräne

je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen

leichte Verlaufsform
(Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)

0-10

mittelgradige Verlaufsform
(häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)

20-40

schwere Verlaufsform
(lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)

50-60

2.4 Periphere Fazialisparese

einseitig

kosmetisch nur wenig störende Restparese

0-10

ausgeprägtere Restparese oder Kontrakturen

20-30

komplette Lähmung oder ausgeprägte Kontraktur

40

beidseitig komplette Lähmung

50
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